Täter - Opfer – Ausgleich

Der Täter - Opfer - Ausgleich ist eine gerichtlich angeordnete Maßnahme nach §10 Jugendgerichtsgesetz für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende. Das Angebot richtet sich an Beschuldigte und Geschädigte, die Straftat und ihre Folgen mit Hilfe eines allparteilichen Vermittlers eigenverantwortlich zu bearbeiten. Es wird den Betroffenen die Möglichkeit gegeben, dadurch entstandene Probleme, Belastungen und Konflikte zu bereinigen und den Schaden zu regulieren. Im Mittelpunkt der Gespräche stehen die Aufarbeitung der Tat, ihre Folgen und die Vereinbarung von Wiedergutmachungsleistungen des Täters an den Geschädigten.
 

Zielgruppe 

Der Täter - Opfer - Ausgleich richtet sich zunächst an Jugendliche sowie junge Erwachsene. Die Beteiligten müssen zur Konfliktlösung, zum persönlichen Kontakt und zur Auseinandersetzung bereit sein.

Ziele

⦁ ganzheitlicher Umgang mit Straftaten
⦁ Zurückverlegen des Konfliktes in sozialen Kontext
⦁ Konfrontation des Täters mit Konsequenzen seines Handelns
⦁ Stärkung der Interessen des Opfers
⦁ Gemeinsamer Dialog zur Aufarbeitung des Konflikts für alle Beteiligten
⦁ Geeignete Form zur Schadenswiedergutmachung finden

 

zeitlicher Rahmen 

⦁ 2 Stunden (Vorgespräche Beteiligte)
⦁ 5 Stunden (Block Täter)
⦁ 1 Stunde (Block Opfer)
⦁ 1 Stunde (Vergleich)
⦁ 1 Stunde Evaluation
⦁ Insgesamt: 10 Stunden

zu erfragen unter  Telefon: 0365 / 55 230 14

 
 

Schlupfwinkel und
Sorgentelefon Gera e. V.

Lobensteiner Straße 49
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