Erziehungsbeistand
Dein persönlicher Erziehungsbeistand hilft dir bei Ärger und Streit:
- in der Schule oder Ausbildung,
- mit Freunden oder
- in der Familie.
Er ist jemand, der Kindern und Jugendlichen zwischen 8 und 16 Jahren und auch älteren Jugendlichen in ihrer Lebenssituation „beisteht“.
Wir gehen mit dir durch dick und dünn und helfen dir, einen eigenen Weg zu finden.
Dein „Beistand“ berät dich bei der Lösung von Alltagsproblemen:
- in der Schule,
- in der Freizeit,
- zu Hause und
- hilft dir bei der praktischen Umsetzung.
Wenn nötig, unterhalten wir uns auch mit deinen Eltern und Lehrern.
Wir treffen uns wöchentlich ein bis drei Mal:
- bei dir zu Hause,
- in der Schule oder
- in unseren Räumen.
Außerdem gehören Veranstaltungen in Gruppen und Freizeitaktivitäten dazu.
Der Erziehungsbeistand kann von deinen Eltern beim Jugendamt beantragt werden.
die Erziehungsbeistandschaft ist eine ambulante Hilfe zur Erziehung nach §30 SGB VIII, die sich durch eine individuelle Beratung, Begleitung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit verschiedenen Alltagsproblemen auszeichnet. Die Hilfe und Unterstützung bei der Bewältigung dieser Probleme findet genau da statt, wo diese bestehen, im Alltag der Kinder und Jugendlichen, das heißt in Familie, Schule und Freizeit.
Hierbei können verschiedene Themen in Angriff genommen werden, wie z. B.:
- individuelle Entwicklungsschwierigkeiten,
- Schul- oder Ausbildungsprobleme,
- familiäre Konflikte und Beziehungsprobleme,
- die Trennung oder Scheidung der Eltern,
- Freundeskreis und Freizeitgestaltungen,
- Straftaten und Suchtprobleme.
Während der Hilfe trifft sich der Erziehungsbeistand, je nach Absprache ein bis drei Mal pro Woche mit Ihrem Kind.
Als Ansprechpartner für die aktuellen Probleme Ihrer Tochter / Ihres Sohnes suchen wir gemeinsam nach Lösungen.
Es findet ein regelmäßiger Austausch mit Ihnen statt, um auftretende Schwierigkeiten miteinander bearbeiten zu können.
Darüber hinaus können zur Klärung von schulischen oder ausbildungsbezogenen Problemen Gespräche mit Lehrern oder Ausbildern durchgeführt werden.
Im Rahmen der Erziehungsbeistandschaft werden zudem Gruppenveranstaltungen und Freizeitaktivitäten angeboten und durchgeführt.
Die Beantragung dieser Hilfe erfolgt beim Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Gera (Jugendamt). Eine der wichtigsten Voraussetzungen für diese Form der Hilfe ist die Freiwilligkeit. Nur wenn die Kinder und Jugendlichen bereit sind mitzumachen und sich auf die Hilfe einlassen können, ist eine nachhaltige Unterstützung möglich.
Schlupfwinkel Und Sorgentelefon Gera e. V.
-Erziehungsbeistand-
Lobensteiner Straße 49
07549 Gera
Telefon: 0365 55230- 41